Amtshilfen durch das Technische Hilfswerk nun kostenfrei

Foto: Blaulichtreport Elbe-Elster

Landkreis Elbe – Elster. Ein neues Bundesgesetz des Technischen Hilfswerkes (THW) macht es möglich, dass Städte und Gemeinden nun die Hilfe kostenfrei in Anspruch nehmen können. Mit dem seit 1. Mai 2020 angepassten THW-Gesetz verzichtet das THW in der Regel auf eine Auslagenerhebung im Rahmen der Amtshilfe für die Gefahrenabwehrbehörden. Im Landkreis Elbe – Elster wurde das THW 1997 in Herzberg gegründet und ist bis zum heutigen Tage dort stationiert. Seither leisten die Männer und Frauen mit den blauen Einsatzfahrzeugen verlässliche Hilfe im Landkreis Elbe-Elster und darüber hinaus. Egal ob die Bekämpfung von Hochwasser, das Ausleuchten von Einsatzstellen bei Großschadenslagen oder die Beseitigung von Sturmschäden.

Seit dem Jahr 1990 bildet dabei das THW-Gesetz das Fundament für das Handeln der rund 80.000 ehren- und hauptamtlichen Mitglieder des THW deutschlandweit. Kernstück der aktuellen Novellierung sind die erweiterten Möglichkeiten für das THW, bei Amtshilfe auf die Erstattung von Auslagen zu verzichten. Soweit Gefahrenabwehrbehörden Auslagen selbst tragen müssen, wird das THW künftig auf diese Forderung verzichten. Das erforderliche öffentliche Interesse liegt durch die Einbindung des THW in die Gefahrenabwehr in der Regel vor. Städte und Gemeinden können also künftig das THW im Rahmen einer Amtshilfe anfordern, ohne dass sie anschließend eine Rechnung des THW zu erwarten haben. (SV)

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