Große Suchaktion in Finsterwalde & offene Fragen von Bürgerinnen und Bürger

Foto: Blaulichtreport Elbe – Elster (SV)

Finsterwalde. Seit 07:00 Uhr suchte die Polizei, am vergangenen Montag, nach einem 49-Jährigen, welcher in einem naheliegenden Klinikum vermisst wurde. Gegen 15:00 Uhr alarmierte die Polizeiinspektion Finsterwalde die Rettungshundestaffel Finsterwalde mit einen Mantrailer. Diese zog die Rettungshundestaffeln des ASB vom Regionalverband Elbe – Elster aus Herzberg und die DRK Rettungshundestaffel aus Bad Liebenwerda zur Unterstützung mit zwei weiteren Personenspürhunden hinzu. Zusätzlich im Einsatz befanden sich die Freiwillige Feuerwehr Finsterwalde mit dem Einsatzleitwagen (ELW 1) sowie die Feuerwehren Massen und Doberlug mit jeweils einem Erkundungs- und Lotsenfahrzeug (Quad).

Foto: Blaulichtreport Elbe – Elster (SV)

Gegen 22:30 Uhr konnte die vermisste Person durch Polizeibeamte in der Eichholzer Straße aufgefunden werden. Daraufhin begab sich die Rettungshundestaffel Finsterwalde mit ihrem Einsatzfahrzeug auf den Weg zur gemeldeten Fundstelle, um die medizinische Erstversorgung einzuleiten. Glücklicherweise bestand bei der Person keine akute Lebensgefahr oder ein akutes gesundheitliches Problem, von einer Unterkühlung abgesehen. Der Bereitschaftsleiter der Rettungshundestaffel Finsterwalde, Andre Wagner, betonte noch einmal ausführlich: „Es war eine unkomplizierte und professionelle Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehren sowie eine sehr gute Zusammenarbeit mit der Polizei, danke dafür!“

Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger hinterfragten im sozialen Netzwerk „Facebook“, warum die Öffentlichkeit nicht direkt einbezogen und informiert wurde. Diese und weitere offene Frage möchten wir in den folgenden Zeilen beantworten.

Dass Suchaktionen und Fahndungen in der Öffentlichkeit auf besonderes Interesse stoßen, das weiß auch Pressesprecherin Ines Filohn von der Polizeidirektion Süd. Das sei auch verständlich – immerhin geht es in solchen Fällen oft um Menschenleben. Allerdings hätten nicht wenige Menschen ein völlig falsches Bild von der Polizeiarbeit. Viele denken hierbei „Wenn es keine Öffentlichkeitsfahndung gibt, dann macht die Polizei auch nichts!“ oder „Die Polizei darf erst nach 24 Stunden aktiv werden!“. Solche oder ähnliche Anregungen entsprechen hierbei allerdings nicht der Wahrheit.

Wird der gemeldete Einsatz durch z.B. Pflegepersonal, Angehörige oder Freunde tatsächlich zu einem Vermisstenfall, ist der erste Schritt die Ermittlungsarbeit. Hierbei werden zunächst Angehörige und das soziale Umfeld des Vermissten befragt. „Oft finden die Kollegen heraus, wo sich der Gesuchte aufhält. Oder sie erhalten zumindest Hinweise, wo er sich aufhalten könnte. Bei Personen welche an Demenz erkrankt sind, ist dies oft ihr Lieblingsort.“ fügte Frau Filohn hinzu. „Es kann auch sein, dass sich herausstellt, dass anders als zunächst angenommen gar keine Gefahr vorliegt und die Ermittlungen direkt wieder eingestellt werden können.“ bestätigt die Pressesprecherin.

Kann die vermisste Person so nicht gefunden werden, dann weitet die Polizei ihre Arbeit und die Ermittlungen in den öffentlichen Raum aus, z.B. Bahnhöfe, öffentliche Verkehrsmittel im Stadtgebiet oder das direkte Umfeld. Führt auch dies nicht zum Erfolg, beginnt die Polizei mit den internen Fahndungsmaßnahmen. Hierbei handelt es sich meist um eine klassische Funkfahndung, bei der Polizisten auf Streife die Augen nach dem Gesuchten offen halten.

Foto: Blaulichtreport Elbe – Elster (SV)

Sind all diese Ermittlungen erfolglos, werden als nächster Schritt Suchmaßnahmen, wie z. B. im vergangenen Fall am Montag, eingeleitet. Hier können dann – je nach Gegebenheit vor Ort – auch Suchhunde, Hubschrauber mit Wärmebildkamera oder Einheiten der Wasserrettung (z.B. DRK Wasserwacht, DLRG, etc.) zum Einsatz kommen.

Wenn auch diese Suchmaßnahmen ohne Erfolg verlaufen, wird schließlich eine Öffentlichkeitsfahndung in die Wege geleitet. Aber warum erst so spät?

„Eine Öffentlichkeitsfahndung mit Lichtbild ist ein großer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Man macht Aussehen, Namen und Alter des Gesuchten öffentlich, dazu vielleicht noch mögliche Krankheiten oder auch den Grund des Verschwindens, zum Beispiel ein Streit. Das ist nicht ganz ohne. So etwas hängt einem sehr lange nach, vor allem in eher kleinen Gemeinden oder Städten, wo jeder jeden kennt.“ , erläutert Pressesprecherin Ines Filohn. Jede Art von Fahndung greift in die Grundrechte der Betroffenen ein.

Aus diesem Grund sei die Öffentlichkeitsfahndung in der Regel das letzte Mittel und komme nur zum Einsatz, wenn die vermisste Person mit den oben genannten Methoden nicht gefunden werden konnte oder das Leib und Leben des Menschen akut in Gefahr sei.

An dieser Stelle möchte sich das Team von „Blaulichtreport Elbe – Elster“ bei der Polizeidirektion Süd, der Freiwilligen Feuerwehr Finsterwalde und der Rettungshundestaffel Finsterwalde sowie den weiteren Einsatzkräften für die gute und reibungslose Zusammenarbeit bedanken. (SV)

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