Waldbrandgefahrenstufe 4: Brände im Landkreis nehmen zu

Foto: Blaulichtreport Elbe – Elster (KT)

Landkreis Elbe – Elster. Am heutigen Donnerstag, den 12.04.2018, ist zum 1. Mal in diesem Jahr die Waldbrandgefahrenstufe vier ausgerufen worden. Dies machte sich bereits am Mittwoch, den 11.04.2018, im Landkreis Elbe – Elster bemerkbar. Bereits gegen 13:50 Uhr sind die Freiwilligen Feuerwehren aus Mühlberg, Koßdorf, Fichtenberg sowie Neuburxdorf mit dem Einsatzstichwort „Brandeinsatz: Flächenbrand“ von der Leitstelle Lausitz alarmiert worden. Weiterhin kam es gegen 16:00 Uhr in einem Waldgebiet an der Bundesstraße 101 zwischen Beutersitz und dem Abzweig nach Uebigau zu einem Brandausbruch auf einer freien Fläche. Nach Angaben der Polizeidirektion Süd brannten am Mittwoch, aus bislang ungeklärter Ursache, etwa 500 Quadratmeter Unterholz. Die ebenfalls alarmierten Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren konnten eine weitere Ausbreitung verhindern und löschten das Feuer. Ein weiterer Brand wurde der Polizei gegen 20:00 Uhr aus der Alten Friedersdorfer Straße im Ortsteil Oppelhain gemeldet. Hier standen etwa 80 Quadratmeter Fläche sowie eine Böschung in Flammen. Eine Gefährdung von Menschen bestand nicht, fügte die Polizei hinzu. Im Einsatz befanden sich mehrere Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren aus Rückersdorf sowie Oppelhain. Das Feuer konnte schnell unter Kontrolle gebracht und gelöscht werden. Die Ermittlungen zur Brandursache dauern weiterhin an.

Durch Waldbrandgefahrenstufen wird auf einer Skala von 1 bis 5 die unterschiedliche Gefahr für die Entstehung eines Waldbrandes dargestellt. Dabei bedeutet 1 sehr geringe Gefahr, 2 geringe Gefahr, 3 mittlere Gefahr, 4 hohe Gefahr und 5 sehr hohe Gefahr. Zum Zwecke der Erholung ist das Betreten des Waldes grundsätzlich jedermann gestattet. Von diesem Grundsatz kann in Ausnahmefällen abgewichen werden. Ab Waldbrandgefahrenstufe 4 kann durch die untere Forstbehörde der Wald für das Betreten gesperrt werden, wenn dies zum Schutz des Waldes oder seiner Besucher notwendig ist. Davon wird jedoch nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht. Wenn Sie einen Brandausbruch gesichtet haben, rufen Sie unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112). Teilen Sie mit wo es brennt, was brennt (Bodenfeuer oder schon die Baumkronen) und ob Menschen in Gefahr sind. (SV)

 

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