Waldbrandgefahrenstufe 4: Hohe Gefahr für Waldbrände

Foto: Blaulichtreport Elbe – Elster (SB)

Landkreis Elbe – Elster. Am heutigen Dienstag, den 24.03.2020, ist zum 1. Mal in diesem Jahr die Waldbrandgefahrenstufe vier ausgerufen worden. Durch Waldbrandgefahrenstufen wird auf einer Skala von 1 bis 5 die unterschiedliche Gefahr für die Entstehung eines Waldbrandes dargestellt. Dabei bedeutet 1 sehr geringe Gefahr, 2 geringe Gefahr, 3 mittlere Gefahr, 4 hohe Gefahr und 5 sehr hohe Gefahr. Die Waldbrandgefahr ist vor allem von der Witterung und der Vegetation abhängig. Der Deutsche Wetterdienst errechnet an Hand dieser Werte den sogenannten Waldbrandgefahrenindex (WBI) und leitet daraus die Waldbrandgefahrenstufen ab. Zum Zwecke der Erholung ist das Betreten des Waldes grundsätzlich jedermann gestattet. Von diesem Grundsatz kann in Ausnahmefällen abgewichen werden. Ab Waldbrandgefahrenstufe 4 kann durch die untere Forstbehörde der Wald für das Betreten gesperrt werden, wenn dies zum Schutz des Waldes oder seiner Besucher notwendig ist. Davon wird jedoch nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht. Wenn Sie einen Brandausbruch gesichtet haben, rufen Sie unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112). (SV)

Weitere Hinweise:

  • Kein Rauchen, offenes Feuer (z.B. Grillen, Abbrennen von Schnittgut), offenes Licht (Fackeln, Laternen) in Wäldern oder auf Wiesen!
  • Bitte niemals Zigarettenkippen aus dem Auto- oder Zugfenster werfen!
  • Zufahrten zu Wäldern, Baggerseen, Ausflugsbgebieten usw. (das können auch Feldwege sein) müssen für Löschfahrzeuge Tag und Nacht freigehalten werden!
  • Das Fahren oder Parken auf Waldwegen ist zu unterlassen, heiße Auspuffrohre oder Katalysatoren könnten das Gras in Brand setzen!
  • Bitte keine Abfälle in die Natur werfen. Es ist zwar selten, aber Scherben können durchaus wie Brenngläser wirken!
  • Viele Brände lassen sich durch rasches Eingreifen schon im Anfangsstadium löschen. Deshalb bitte immer sofort die Feuerwehr (Notruf 112) alarmieren – auch wenn es sich noch um ein vermeintlich kleines Feuer oder Rauchentwicklung handelt!
  • Nach einem Notruf vor Ort bleiben und den anrückenden Feuerwehren von den Zufahrtsstraßen den Weg zur Brandstelle weisen!

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