Feuer aus! Großbrand in Falkenberg gelöscht

Verbandsgemeinde Liebenwerda. Der Großbrand in Falkenberg ist gelöscht. Vor wenigen Minuten konnte der stellv. Verbandsgemeindewehrführer Martin Neumann, gegenüber der Leitstelle Lausitz nach über einer Woche endlich „Feuer aus“ melden.
Dennoch sind Einsatzkräfte tätig und fahren Streife um eventuell aufflammende Glutnester schnell zu löschen. Es gilt weiterhin die Allgemeinverfügung der Verbandsgemeinde welche besagt, dass das Betreten des Schadensgebiet für Zivilisten weiterhin untersagt ist. Halten Sie sich bitte von der Einsatzstelle fern!

„Wir können es nicht oft genug sagen, dennoch bedanke ich mich bei allen die im Einsatz waren und es gegenwärtig noch sind. Auch ein großes Dankeschön an die Kameradinnen und Kameraden welche bereits mit den Aufräumarbeiten begonnen haben. Die Verbandsgemeinde Liebenwerda wird sich bei allen erkenntlich zeigen.“ so Neumann.

Sollte es erneut zu einem Brandausbruch im Einsatzgebiet kommen, wird ohne zu zögern großflächig alarmiert werden. Die Polizei nahm die Ermittlungen zur Brandursache auf. Die Übergabe an die Waldbesitzer ist für den morgigen Mittwoch geplant.

Tatverdächtiger bei weiteren Waldbrand vorläufig festgenommen

Verbandsgemeinde Liebenwerda OT Uebigau. Am frühen Samstagnachmittag wurde in einem Waldgebiet bei Rothstein festgestellt, dass an insgesamt vier Stellen in einem Umkreis von ca. 500 Metern Feuer gelegt wurde. Durch das frühzeitige Entdecken konnte die Feuerwehr eine größere Ausbreitung der Brände verhindern. Ein Zeuge hatte in diesem Zusammenhang eine Person beobachtet, die wenig später durch Einsatzkräfte der Polizei aufgefunden wurde. Der 36-Jährige steht im Verdacht, die Feuer gelegt zu haben und wurde vorläufig festgenommen. Bei den Einsatzmaßnahmen kamen neben den Beamten der PI Elbe-Elster auch Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei und der Polizeihubschrauber zum Einsatz. Die Kriminalpolizei hatte umfangreiche Spuren gesichert und Vernehmungen durchgeführt.

Großschadenslage aufgehoben: Landkreis übergibt an Verbandsgemeinde Liebenwerda

Landkreis Elbe – Elster. Die Großschadenslage des Landkreises Elbe – Elster wurde um 20:00 Uhr aufgehoben. Somit übernimmt ab sofort wieder die Verbandsgemeinde Liebenwerda die Einsatzleitung. Bis zum morgigen Montag gegen 05:00 Uhr bleibt die Brandschutzeinheit Barnim tätig. Danach ist mit eigenen Kräften des Landkreises Elbe – Elster die Lage zu stemmen. Auf der Munitions-Verdachtsfläche des Landkreises Elbe – Elster gibt es noch zahlreiche Glutnester, wobei die Gefahr besteht, dass diese sich wieder entfachen. Man werde dieses Gebiet im Auge behalten. Eine große Ausbreitungsgefahr besteht nicht, da die in unmittelbar in der Nähe befindliche landwirtschaftliche Fläche bereits abgebrannt ist.

Durch die Inbetriebnahme von 23 Starkregnern hat sich in den letzten Stunden ein Erfolg abgezeichnet. Hier fließen pro Minute circa 100 Liter Wasser hindurch.

Auch die landwirtschaftlichen Betriebe rund um Altenau haben noch einmal Vorsichtmaßnahmen getroffen und ein circa 100 Meter großen Schutzstreifen angelegt, sofern noch einmal ungünstige Windverhältnisse herrschen sollten.

Verbandsgmeindewehrführer Matthias Bauer bedankte sich bei dem Landkreis Elbe – Elster und allen Führungskräften für die gute Zusammenarbeit und großartige Hilfe.

Da seit Freitag 13:15 Uhr auf der Strecke Riesa – Falkenberg kein Bahnverkehr mehr möglich war, möchte man diesen nun wieder mit verringerter Geschwindigkeit nach Begutachtung in Betrieb nehmen. Sofern die Notwendigkeit besteht, wird die Strecke umgehend wieder gesperrt.

Aktuell befinden sich weiterhin 169 Einsatzkräfte in Brandenburg und 152 Kameradinnen und Kameraden  in Sachsen im Einsatz.

Trotz der Aufhebung der Großschadenslage, halten wir Sie selbstverständlich weiterhin auf dem Laufenden.

Aktueller Stand Großschadenslage im Landkreis Elbe – Elster

Landkreis Elbe – Elster. Der Waldbrand in der Gohrischen Heide bei Mühlberg wird nach dem Ausruf der Großschadenslage seit dem 24. Juni mit einem Großaufgebot an Einsatzkräften auf einer Fläche von ca. 800 ha bekämpft.

Dabei sind die Bundesländer Brandenburg und Sachsen gleichermaßen betroffen, da die Landesgrenze mitten durch das Gebiet verläuft. Erschwerend kommt hinzu, dass ein großer Teil der Flächen auf Grund von Munitionsverdacht nicht betreten werden kann und auch eine Brandbekämpfung aus der Luft wegen des zu hohen Risikos nicht in Frage kommt. Der Hubschrauber „Adebar“ der Bundespolizei Brandenburg erkundete dafür in der Nacht zum Sonntag und den Morgenstunden mittels Wärmebildkamera die Lage vor Ort. Auch Drohnen der Feuerwehren kommen bei der Erkundung zum Einsatz.

Im Verlauf der Brandbekämpfung kam es trotz Abstimmung der Führungsstäbe beider Länder zu Problemen in der Kommunikation, was ein schnelles reagieren bzw. agieren nur schwer möglich machte. Kräfte und Material wurden zum Teil doppelt eingesetzt und fehlten zeitweise an Brennpunkten. Der Landkreis Elbe-Elster entschied sich deshalb am Samstag eine gemeinsame Abstimmung mit den sächsischen Behörden vorzunehmen. Daraufhin reisten Vertreter der Landesbranddirektion Sachsen zur Koordinierung in den Führungsstab des Landkreises Elbe-Elster nach Neuburxdorf. Gemeinsam verständigte man sich hier auf eine Abstimmung der Lagekarte und der Einsatzmaßnahmen, was positive Auswirkungen auf die Kräfte und Mittel und Ressourcen hat und ein schnelleres und effektiveres agieren ermöglicht.

Die örtlichen Zuständigkeiten bleiben dabei bestehen, d. h. die Kräfte vor Ort bleiben auf ihrem Territorium. In den gebildeten Einsatzabschnitten befinden sich auf der brandenburgischen Seite immer noch ca. 280 Kräfte im Einsatz. Die Nacht zum Sonntag verlief ruhig und ohne Witterungseinflüsse. Tanklöschfahrzeuge patrouillierten während der Nachtstunden die einzelnen Abschnitte. In mehreren Bereichen sind noch offene Feuer vorhanden, die Rauchbelastung in der Umgebung ist nach wie vor hoch und wechselt je nach Windrichtung.

Ab 6:00 Uhr begannen am 26. Juni wieder die Arbeiten der „Handcrews“, das sind speziell ausgebildete Teams von Feuerwehrleuten, die vor Ort verdeckte Glutnester freilegen und ablöschen, um ein Wiederaufflammen zu verhindern. Mit Regen ist aktuell kaum zu rechnen, dafür erschweren die Temperaturen von über 30 Grad Celsius den Einsatzkräften die Arbeit. Die Brandschutzeinheit aus dem Landkreis Barnim traf am Sonntag um 9:00 Uhr ein, um die seit 24 Stunden im Einsatz befindlichen Kräfte des Landkreises Oder-Spree abzulösen. Am Nachmittag verschafften sich die Landesbranddirektoren Sachsens und Brandenburgs, Herr Dr. Dirk Schneider und Herr Michael Koch einen Überblick über die Lage vor Ort. Beide erklärten deutlich, dass die Zusammenarbeit der Einsatzleitungen beider Länder wichtig ist und Standard bei Einsätzen an den Landesgrenzen werden sollten. Ziel sei „ein Feuer – eine Einsatzleitung“, da Naturgewalten und Gefahren nicht an Landesgrenzen enden. Dank der unermüdlichen Anstrengungen aller Kräfte vor Ort ist trotz der Tatsache, dass die Brände noch nicht vollständig gelöscht werden konnten, die Lage aber insgesamt unter Kontrolle. In den munitionsbelasteten Gebieten wird es sicher noch Tage dauern, bis das Feuer erloschen ist und auch die anderen Einsatzabschnitte müssen noch weiter überwacht und bei Bedarf punktuell gelöscht werden.

Die Großschadenslage wird allerdings am Sonntag um 20:00 Uhr aufgehoben. Voraussetzung dafür ist ein „Ereignis mit einer großen Anzahl von Verletzten oder Erkrankten sowie anderen Geschädigten oder Betroffenen und/oder erheblichen Sachschäden.“ Dies liegt nach der Einschätzung der Experten nicht mehr vor, so dass die Verbandsgemeinde Bad Liebenwerda die Einsatzleitung ab diesem Zeitpunkt wieder übernimmt obwohl der Brand noch nicht gänzlich gelöscht ist. Sie kann sich dazu auch die Hilfe anderer Feuerwehren oder des Technischen Hilfswerks anfordern.

Sollte sich die Situation wieder verschärfen, kann bei Bedarf erneut eine Großschadenslage ausgerufen und die im „standby“ befindlichen Einsatzkräfte wieder mobilisiert werden.

Wir berichten für Sie weiter.

Schwerer Verkehrsunfall mit unklarer Ortsangabe

Verbandsgemeinde Liebenwerda Ortsgemeinde Falkenberg. Gegen 14:20 Uhr kam es am gestrigen Donnerstag auf der Landstraße zwischen Großrössen und Falkenberg zu einem schweren Verkehrsunfall. Zunächst war für die Einsatzkräfte jedoch die Problematik, dass der Unfallort zwischen Großrössen und Herzberg falsch gemeldet wurde. Da die Einsatzkräfte der Feuerwehr daraufhin in die entgegengesetzte Richtung fuhren, gingen wertvolle Minuten ins Land. Zusammen mit dem Rettungsdienst und der Polizei konnte die Unfallstelle einige Zeit später Richtung Falkenberg aufgefunden werden. Vor Ort prallte, aus bislang ungeklärten Gründen, ein Kraftfahrzeug gegen einen Baum und kam auf dem gegenüberliegenden Feld zum Stillstand. Noch vor dem Eintreffen der Einsatzkräfte konnten die Insassen, mit der Hilfe von Ersthelfern, das verunfallte Fahrzeug verlassen. „Die 18-jährige Fahrerin sowie ihre 19 Jahre alte Beifahrerin wurden dabei verletzt und durch Rettungskräfte in ein Krankenhaus gebracht.“ wie die Polizei mitteilte. Für die Feuerwehr bestand die Aufgabe darin auslaufende Betriebsmittel aufzunehmen, den Brandschutz sicherzustellen sowie die Einsatzstelle zu gegen den fließenden Verkehr sichern. Aufgrund der Rettungs- und Bergungsmaßnahmen musste auf der Landstraße eine kurzzeitige Vollsperrung eingerichtet werden. Das Auto war nicht mehr fahrbereit und musste bei einem geschätzten Sachschaden von etwa 5.000 Euro abgeschleppt werden.

Brandausbruch bei Mühlberg schnell unter Kontrolle

VG Liebenwerda OT Mühlberg. In den Mittagsstunden des Sonntages kam es im Ortsteil Köttlitz bei Mühlberg zu einem Brandausbruch eines Unterstandes, in welchem Stroh und Heu gelagert waren. Gegen 12:05 Uhr ging der Notruf bei der Leitstelle Lausitz in Cottbus ein. Unverzüglich wurde nach Alarm- und Ausrückeordnung auf „Brandeinsatz: Gebäudebrand groß“ alarmiert. Nur wenige Minuten später befanden sich die Einsatzkräfte bereits auf Anfahrt. Hier musste bereits gegenüber der Leitstelle eine „Rauchentwicklung auf Anfahrt“ bestätigt werden. Das ersteintreffende Tanklöschfahrzeug (TLF) der Feuerwehr Mühlberg begann unverzüglich von der Rückseite des Grundstückes mit der Brandbekämpfung. Da in unmittelbarer Nähe ein Lagerfeuer brannte, musste davon ausgegangen werden, dass es aufgrund des böigen Windes zu einem Funkenflug gekommen war und sich hierdurch das Stroh bzw. Heu entzündete. Hierzu nahm die Polizei ihre Brandermittlungen auf. Eine weitere Ausbreitung konnte durch einen effektiven Löschangriff verhindert werden. Die Windböen erschwerten allerdings die Löschmaßnahmen. Nachdem das Feuer unter Kontrolle gebracht worden war, begann man damit das eingelagerte Stroh und Heu aus dem Unterstand heraus zu holen, auf der Weide zu verteilen und schließlich ab zu löschen.

Vor Ort befanden sich alle Ortswehren der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Mühlberg sowie die Stützpunktfeuerwehr aus Bad Liebenwerda im Einsatz. Rund 70 Einsatzkräfte unterbrachen ihre Mittagszeit. Der Einsatz selbst konnte gegen 15:00 Uhr beendet werden. (SV/RRS)

Neuer Einsatzleitwagen in Herzberg übergeben

Herzberg (Elster). Der Fachdienst Brandschutz im Katastrophenschutz des Landkreises bekommt ein weiteres neues Fahrzeug. Am 9. März übergab Landrat Christian Heinrich-Jaschinski im Beisein von Bürgermeister Karsten Eule-Prütz das Auto an die Feuerwehr der Stadt Herzberg.

Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen Einsatzleitwagen 1 (ELW 1) Mercedes-Benz Sprinter, der für seine Einsatzzwecke als Katastrophenschutzfahrzeug ausgebaut wurde.

An Bord befinden sich zwei Computerarbeitsplätze mit Internetanbindung inklusive Feuerwehr-Digitalfunk und Telefon, die vornehmlich dem Einsatzleiter zur Anfahrt und Erkundung der Einsatzstelle dienen. Fahrer- und Beifahrersitz des Fahrzeuges können gedreht werden und als zusätzliche Büroarbeitsplätze genutzt werden. An der Außenseite der Schiebetür kann ein Whiteboard befestigt werden, um Lagekarten oder andere Informationen dort präsentieren zu können. Zudem bietet eine Markise bei Lagebesprechungen Schutz vor Regen und Sonne.

Der Einsatzleitwagen 1 wurde vom Land Brandenburg mit 70 Prozent gefördert und kostet rund 175.000 Euro. In seiner Ansprache betonte Landrat Christian Heinrich-Jaschinski: „Es ist richtig und wichtig, die Feuerwehren mit Geräten und Fahrzeugen gut auszustatten. Ebenso wichtig ist allerdings die Bereitschaft der Einsatzkräfte, sich ehrenamtlich für diesen wertvollen Dienst an der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Dafür danke ich den Feuerwehrkameradinnen und -kameraden im Namen des Landkreises sehr herzlich.“

Zum Hintergrund: Die Stadt Herzberg ist im Fachdienst Brandschutz des Katastrophenschutzes des Landkreises involviert und folglich für die Brandschutzeinheit (BSE) tätig. Der Landkreis ist Träger dieser Einheiten und demzufolge zum Beispiel für die Ausstattung und Ausbildung zuständig. Das Fahrzeug, das Eigentum des Landkreises ist, wird der Stadt Herzberg zur Verfügung gestellt, um Einsätze im Rahmen der Brandschutzeinheit bearbeiten zu können. Es kann und soll jedoch auch für Einsätze der Feuerwehr der Stadt genutzt werden, was in einer Nutzungsvereinbarung genau geregelt ist.

Brand einer Gartenlaube: 75-Jähriger verstorben

Finsterwalde. Am gestrigen Samstag, den 05.03.2022, kam es gegen 17:00 Uhr in der Gartenanlage „Fichteplatz“ zu einem Brandausbruch einer Gartenlaube. Nach bisherigen Ermittlungsstand der Polizei beheizte ein 75 Jahre alter Mann seine Gartenlaube. Beim Verlassen des Grundstückes wurde eine starke Rauchentwicklung festgestellt. Der Eigentümer begab sich in die Laube und versuchte diese eigenständig zu löschen. Beim Verlassen der Laube verlor er nach aktuellen Ermittlungen das Bewusstsein. Sofort eingeleitete Reanimationsmaßnahmen durch den Rettungsdienst des Landkreises Elbe – Elster blieben leider erfolglos. Die Angehörigen und Rettungskräfte wurden durch Notfallseelsorger betreut. Zur Sicherstellung des Löschwassers musste eine Schlauchleitung über lange Wegstrecke errichtet werden. Die Polizei führt derzeit umfangreiche Ermittlungen zur Brand und Todesursache durch.

Unklarheiten über die Zuständigkeit der Feuerwehr

Landkreis Elbe- Elster. Als die Stürme „Ylenia“, „Zeynep“ und „Antonia“ vor wenigen Tagen durch den Landkreis Elbe- Elster zogen, erreichten die Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis mehrere Anfragen aus der Bevölkerung bei der Beseitigung von Sturmschäden auf Privatgeländen zu helfen oder Bäume, welche sich in Schieflage befanden, vorsorglich zu fällen.

Wenn es um gefährliche Situationen aller Art geht, ist die Feuerwehr meist der erste Ansprechpartner. Grundsätzlich ist dies auch richtig so, dennoch ist die Freiwillige Feuerwehr in unserem ländlichen Raum nicht immer zuständig. Hier möchten wir als Blaulichtreport nun ein wenig Aufklärungsarbeit leisten.
Hauptaufgabe einer jeden Feuerwehr ist die Abwehr von Gefahren für Leib und Leben. Folgend ist auch der Schutz von Sachwerten und der Umwelt eine wichtige Aufgabe.
Ein Beispiel: Ein Baum, welcher nahe einer stark frequentierten Bundesstraße steht, ist in Folge eines Sturmtiefs in deutliche Schieflage geraten, sodass angenommen werden muss, dass dieser Baum bei weiteren Sturmböen auf die Fahrbahn stürzt. Hieraus ergibt sich eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, welches die örtlich zuständige Feuerwehr berechtigt, die Gefahrenquelle zu beseitigen

Grundsätzlich muss an dieser Stelle aber auch klargestellt werden, dass die Feuerwehr nicht einfach für jeden schiefstehenden Baum zuständig ist. Steht der Baum auf einem Privatgrundstück, so ist der Eigentümer im Rahmen seiner Sicherungspflicht („Eigentum verpflichtet“) verpflichtet, Maßnahmen zur Sicherung, also zur Abwehr der Gefahr, zu ergreifen. Kann er diese Maßnahmen selbst nicht ausführen, so muss er einen entsprechenden Fachbetrieb beauftragen.
Der Einsatz der Feuerwehr wäre nur denkbar, wenn die Gefährdung unmittelbar beseitigt werden muss, d.h. die Beauftragung einer Fachfirma würde zu viel Zeit in Anspruch nehmen, und keine anderweitigen Maßnahmen möglich sind, um eine Gefährdung der Allgemeinheit auszuschließen, z.B. Absperren des betroffenen Bereiches/ Gebäudes. Eine genaue Bewertung der Lage vor Ort obliegt stets dem jeweiligen Einheitsführer bzw. dem Einsatzleiter.

An dieser Stelle ein zweites Beispiel: Auf dem Hof eines Grundstückes steht ein stattlicher Baum, welcher aufgrund der vergangenen trockenen Sommer teilweise abgestorben ist. Nach einem Sturmtief neigt sich dieser Baum nun in Richtung eines Gebäudes.
Dieser genannte Fall würde nicht in die Zuständigkeit der örtlich zuständigen Feuerwehr fallen. Zu Einen steht der Baum auf Privatgrund, befindet sich also in Privatbesitz, und zum Anderen ist hier keine Gefährdung der Öffentlichkeit gegeben. Somit ist der Eigentümer des Grundstückes in der Pflicht Maßnahmen zu ergreifen.

Sollte es zu einem Einsatz der Feuerwehr kommen, aufgrund von nicht ausgeführten Pflichtmaßnahmen (Fahrlässigkeit) eines Eigentümers, zB größere, trockene Äste sind herabgefallen und blockieren eine Fahrspur der darunter liegenden Straße, so kann die zuständige Kommune die Kosten des Einsatz an den Eigentümer des Grundstückes weiterreichen. Wie hoch diese Kosten sind, ist jeweils in den Satzungen der Kommunen geregelt. Gleiches gilt im Übrigen für das vorsätzliche Herbeiführen von Gefährdungen der Allgemeinheit.

Wir möchten zum Ende unseres heutigen Artikels aber alle Leserinnen und Leser beruhigen. Einsätze der Feuerwehr, welche der Abwehr von Gefahren für Leib und Leben dienen und weder fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurden, zum Beispiel bei Bränden oder Unfällen, sind für die betroffenen Personen kostenfrei. An dieser Stelle möchten wir auch eindringlich appellieren, im Zweifel den Notruf 112 lieber „zu oft“ anzurufen, als zu wenig. Der immer noch verbreitete Irrglaube, dass der Anrufer den Einsatz bezahlen muss, ist schlicht falsch! (SV/RRS)

*Wir weisen daraufhin, dass wir aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht alle geschlechterspezifischen Wortformen in den Text integrieren konnten. Natürlich sind trotzdem alle Personen angesprochen.

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