Aktueller Stand Großschadenslage im Landkreis Elbe – Elster

Landkreis Elbe – Elster. Der Waldbrand in der Gohrischen Heide bei Mühlberg wird nach dem Ausruf der Großschadenslage seit dem 24. Juni mit einem Großaufgebot an Einsatzkräften auf einer Fläche von ca. 800 ha bekämpft.

Dabei sind die Bundesländer Brandenburg und Sachsen gleichermaßen betroffen, da die Landesgrenze mitten durch das Gebiet verläuft. Erschwerend kommt hinzu, dass ein großer Teil der Flächen auf Grund von Munitionsverdacht nicht betreten werden kann und auch eine Brandbekämpfung aus der Luft wegen des zu hohen Risikos nicht in Frage kommt. Der Hubschrauber „Adebar“ der Bundespolizei Brandenburg erkundete dafür in der Nacht zum Sonntag und den Morgenstunden mittels Wärmebildkamera die Lage vor Ort. Auch Drohnen der Feuerwehren kommen bei der Erkundung zum Einsatz.

Im Verlauf der Brandbekämpfung kam es trotz Abstimmung der Führungsstäbe beider Länder zu Problemen in der Kommunikation, was ein schnelles reagieren bzw. agieren nur schwer möglich machte. Kräfte und Material wurden zum Teil doppelt eingesetzt und fehlten zeitweise an Brennpunkten. Der Landkreis Elbe-Elster entschied sich deshalb am Samstag eine gemeinsame Abstimmung mit den sächsischen Behörden vorzunehmen. Daraufhin reisten Vertreter der Landesbranddirektion Sachsen zur Koordinierung in den Führungsstab des Landkreises Elbe-Elster nach Neuburxdorf. Gemeinsam verständigte man sich hier auf eine Abstimmung der Lagekarte und der Einsatzmaßnahmen, was positive Auswirkungen auf die Kräfte und Mittel und Ressourcen hat und ein schnelleres und effektiveres agieren ermöglicht.

Die örtlichen Zuständigkeiten bleiben dabei bestehen, d. h. die Kräfte vor Ort bleiben auf ihrem Territorium. In den gebildeten Einsatzabschnitten befinden sich auf der brandenburgischen Seite immer noch ca. 280 Kräfte im Einsatz. Die Nacht zum Sonntag verlief ruhig und ohne Witterungseinflüsse. Tanklöschfahrzeuge patrouillierten während der Nachtstunden die einzelnen Abschnitte. In mehreren Bereichen sind noch offene Feuer vorhanden, die Rauchbelastung in der Umgebung ist nach wie vor hoch und wechselt je nach Windrichtung.

Ab 6:00 Uhr begannen am 26. Juni wieder die Arbeiten der „Handcrews“, das sind speziell ausgebildete Teams von Feuerwehrleuten, die vor Ort verdeckte Glutnester freilegen und ablöschen, um ein Wiederaufflammen zu verhindern. Mit Regen ist aktuell kaum zu rechnen, dafür erschweren die Temperaturen von über 30 Grad Celsius den Einsatzkräften die Arbeit. Die Brandschutzeinheit aus dem Landkreis Barnim traf am Sonntag um 9:00 Uhr ein, um die seit 24 Stunden im Einsatz befindlichen Kräfte des Landkreises Oder-Spree abzulösen. Am Nachmittag verschafften sich die Landesbranddirektoren Sachsens und Brandenburgs, Herr Dr. Dirk Schneider und Herr Michael Koch einen Überblick über die Lage vor Ort. Beide erklärten deutlich, dass die Zusammenarbeit der Einsatzleitungen beider Länder wichtig ist und Standard bei Einsätzen an den Landesgrenzen werden sollten. Ziel sei „ein Feuer – eine Einsatzleitung“, da Naturgewalten und Gefahren nicht an Landesgrenzen enden. Dank der unermüdlichen Anstrengungen aller Kräfte vor Ort ist trotz der Tatsache, dass die Brände noch nicht vollständig gelöscht werden konnten, die Lage aber insgesamt unter Kontrolle. In den munitionsbelasteten Gebieten wird es sicher noch Tage dauern, bis das Feuer erloschen ist und auch die anderen Einsatzabschnitte müssen noch weiter überwacht und bei Bedarf punktuell gelöscht werden.

Die Großschadenslage wird allerdings am Sonntag um 20:00 Uhr aufgehoben. Voraussetzung dafür ist ein „Ereignis mit einer großen Anzahl von Verletzten oder Erkrankten sowie anderen Geschädigten oder Betroffenen und/oder erheblichen Sachschäden.“ Dies liegt nach der Einschätzung der Experten nicht mehr vor, so dass die Verbandsgemeinde Bad Liebenwerda die Einsatzleitung ab diesem Zeitpunkt wieder übernimmt obwohl der Brand noch nicht gänzlich gelöscht ist. Sie kann sich dazu auch die Hilfe anderer Feuerwehren oder des Technischen Hilfswerks anfordern.

Sollte sich die Situation wieder verschärfen, kann bei Bedarf erneut eine Großschadenslage ausgerufen und die im „standby“ befindlichen Einsatzkräfte wieder mobilisiert werden.

Wir berichten für Sie weiter.

Schwerer Verkehrsunfall mit unklarer Ortsangabe

Verbandsgemeinde Liebenwerda Ortsgemeinde Falkenberg. Gegen 14:20 Uhr kam es am gestrigen Donnerstag auf der Landstraße zwischen Großrössen und Falkenberg zu einem schweren Verkehrsunfall. Zunächst war für die Einsatzkräfte jedoch die Problematik, dass der Unfallort zwischen Großrössen und Herzberg falsch gemeldet wurde. Da die Einsatzkräfte der Feuerwehr daraufhin in die entgegengesetzte Richtung fuhren, gingen wertvolle Minuten ins Land. Zusammen mit dem Rettungsdienst und der Polizei konnte die Unfallstelle einige Zeit später Richtung Falkenberg aufgefunden werden. Vor Ort prallte, aus bislang ungeklärten Gründen, ein Kraftfahrzeug gegen einen Baum und kam auf dem gegenüberliegenden Feld zum Stillstand. Noch vor dem Eintreffen der Einsatzkräfte konnten die Insassen, mit der Hilfe von Ersthelfern, das verunfallte Fahrzeug verlassen. „Die 18-jährige Fahrerin sowie ihre 19 Jahre alte Beifahrerin wurden dabei verletzt und durch Rettungskräfte in ein Krankenhaus gebracht.“ wie die Polizei mitteilte. Für die Feuerwehr bestand die Aufgabe darin auslaufende Betriebsmittel aufzunehmen, den Brandschutz sicherzustellen sowie die Einsatzstelle zu gegen den fließenden Verkehr sichern. Aufgrund der Rettungs- und Bergungsmaßnahmen musste auf der Landstraße eine kurzzeitige Vollsperrung eingerichtet werden. Das Auto war nicht mehr fahrbereit und musste bei einem geschätzten Sachschaden von etwa 5.000 Euro abgeschleppt werden.

Brandausbruch bei Mühlberg schnell unter Kontrolle

VG Liebenwerda OT Mühlberg. In den Mittagsstunden des Sonntages kam es im Ortsteil Köttlitz bei Mühlberg zu einem Brandausbruch eines Unterstandes, in welchem Stroh und Heu gelagert waren. Gegen 12:05 Uhr ging der Notruf bei der Leitstelle Lausitz in Cottbus ein. Unverzüglich wurde nach Alarm- und Ausrückeordnung auf „Brandeinsatz: Gebäudebrand groß“ alarmiert. Nur wenige Minuten später befanden sich die Einsatzkräfte bereits auf Anfahrt. Hier musste bereits gegenüber der Leitstelle eine „Rauchentwicklung auf Anfahrt“ bestätigt werden. Das ersteintreffende Tanklöschfahrzeug (TLF) der Feuerwehr Mühlberg begann unverzüglich von der Rückseite des Grundstückes mit der Brandbekämpfung. Da in unmittelbarer Nähe ein Lagerfeuer brannte, musste davon ausgegangen werden, dass es aufgrund des böigen Windes zu einem Funkenflug gekommen war und sich hierdurch das Stroh bzw. Heu entzündete. Hierzu nahm die Polizei ihre Brandermittlungen auf. Eine weitere Ausbreitung konnte durch einen effektiven Löschangriff verhindert werden. Die Windböen erschwerten allerdings die Löschmaßnahmen. Nachdem das Feuer unter Kontrolle gebracht worden war, begann man damit das eingelagerte Stroh und Heu aus dem Unterstand heraus zu holen, auf der Weide zu verteilen und schließlich ab zu löschen.

Vor Ort befanden sich alle Ortswehren der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Mühlberg sowie die Stützpunktfeuerwehr aus Bad Liebenwerda im Einsatz. Rund 70 Einsatzkräfte unterbrachen ihre Mittagszeit. Der Einsatz selbst konnte gegen 15:00 Uhr beendet werden. (SV/RRS)

Neuer Einsatzleitwagen in Herzberg übergeben

Herzberg (Elster). Der Fachdienst Brandschutz im Katastrophenschutz des Landkreises bekommt ein weiteres neues Fahrzeug. Am 9. März übergab Landrat Christian Heinrich-Jaschinski im Beisein von Bürgermeister Karsten Eule-Prütz das Auto an die Feuerwehr der Stadt Herzberg.

Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen Einsatzleitwagen 1 (ELW 1) Mercedes-Benz Sprinter, der für seine Einsatzzwecke als Katastrophenschutzfahrzeug ausgebaut wurde.

An Bord befinden sich zwei Computerarbeitsplätze mit Internetanbindung inklusive Feuerwehr-Digitalfunk und Telefon, die vornehmlich dem Einsatzleiter zur Anfahrt und Erkundung der Einsatzstelle dienen. Fahrer- und Beifahrersitz des Fahrzeuges können gedreht werden und als zusätzliche Büroarbeitsplätze genutzt werden. An der Außenseite der Schiebetür kann ein Whiteboard befestigt werden, um Lagekarten oder andere Informationen dort präsentieren zu können. Zudem bietet eine Markise bei Lagebesprechungen Schutz vor Regen und Sonne.

Der Einsatzleitwagen 1 wurde vom Land Brandenburg mit 70 Prozent gefördert und kostet rund 175.000 Euro. In seiner Ansprache betonte Landrat Christian Heinrich-Jaschinski: „Es ist richtig und wichtig, die Feuerwehren mit Geräten und Fahrzeugen gut auszustatten. Ebenso wichtig ist allerdings die Bereitschaft der Einsatzkräfte, sich ehrenamtlich für diesen wertvollen Dienst an der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Dafür danke ich den Feuerwehrkameradinnen und -kameraden im Namen des Landkreises sehr herzlich.“

Zum Hintergrund: Die Stadt Herzberg ist im Fachdienst Brandschutz des Katastrophenschutzes des Landkreises involviert und folglich für die Brandschutzeinheit (BSE) tätig. Der Landkreis ist Träger dieser Einheiten und demzufolge zum Beispiel für die Ausstattung und Ausbildung zuständig. Das Fahrzeug, das Eigentum des Landkreises ist, wird der Stadt Herzberg zur Verfügung gestellt, um Einsätze im Rahmen der Brandschutzeinheit bearbeiten zu können. Es kann und soll jedoch auch für Einsätze der Feuerwehr der Stadt genutzt werden, was in einer Nutzungsvereinbarung genau geregelt ist.

Brand einer Gartenlaube: 75-Jähriger verstorben

Finsterwalde. Am gestrigen Samstag, den 05.03.2022, kam es gegen 17:00 Uhr in der Gartenanlage „Fichteplatz“ zu einem Brandausbruch einer Gartenlaube. Nach bisherigen Ermittlungsstand der Polizei beheizte ein 75 Jahre alter Mann seine Gartenlaube. Beim Verlassen des Grundstückes wurde eine starke Rauchentwicklung festgestellt. Der Eigentümer begab sich in die Laube und versuchte diese eigenständig zu löschen. Beim Verlassen der Laube verlor er nach aktuellen Ermittlungen das Bewusstsein. Sofort eingeleitete Reanimationsmaßnahmen durch den Rettungsdienst des Landkreises Elbe – Elster blieben leider erfolglos. Die Angehörigen und Rettungskräfte wurden durch Notfallseelsorger betreut. Zur Sicherstellung des Löschwassers musste eine Schlauchleitung über lange Wegstrecke errichtet werden. Die Polizei führt derzeit umfangreiche Ermittlungen zur Brand und Todesursache durch.

Unklarheiten über die Zuständigkeit der Feuerwehr

Landkreis Elbe- Elster. Als die Stürme „Ylenia“, „Zeynep“ und „Antonia“ vor wenigen Tagen durch den Landkreis Elbe- Elster zogen, erreichten die Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis mehrere Anfragen aus der Bevölkerung bei der Beseitigung von Sturmschäden auf Privatgeländen zu helfen oder Bäume, welche sich in Schieflage befanden, vorsorglich zu fällen.

Wenn es um gefährliche Situationen aller Art geht, ist die Feuerwehr meist der erste Ansprechpartner. Grundsätzlich ist dies auch richtig so, dennoch ist die Freiwillige Feuerwehr in unserem ländlichen Raum nicht immer zuständig. Hier möchten wir als Blaulichtreport nun ein wenig Aufklärungsarbeit leisten.
Hauptaufgabe einer jeden Feuerwehr ist die Abwehr von Gefahren für Leib und Leben. Folgend ist auch der Schutz von Sachwerten und der Umwelt eine wichtige Aufgabe.
Ein Beispiel: Ein Baum, welcher nahe einer stark frequentierten Bundesstraße steht, ist in Folge eines Sturmtiefs in deutliche Schieflage geraten, sodass angenommen werden muss, dass dieser Baum bei weiteren Sturmböen auf die Fahrbahn stürzt. Hieraus ergibt sich eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, welches die örtlich zuständige Feuerwehr berechtigt, die Gefahrenquelle zu beseitigen

Grundsätzlich muss an dieser Stelle aber auch klargestellt werden, dass die Feuerwehr nicht einfach für jeden schiefstehenden Baum zuständig ist. Steht der Baum auf einem Privatgrundstück, so ist der Eigentümer im Rahmen seiner Sicherungspflicht („Eigentum verpflichtet“) verpflichtet, Maßnahmen zur Sicherung, also zur Abwehr der Gefahr, zu ergreifen. Kann er diese Maßnahmen selbst nicht ausführen, so muss er einen entsprechenden Fachbetrieb beauftragen.
Der Einsatz der Feuerwehr wäre nur denkbar, wenn die Gefährdung unmittelbar beseitigt werden muss, d.h. die Beauftragung einer Fachfirma würde zu viel Zeit in Anspruch nehmen, und keine anderweitigen Maßnahmen möglich sind, um eine Gefährdung der Allgemeinheit auszuschließen, z.B. Absperren des betroffenen Bereiches/ Gebäudes. Eine genaue Bewertung der Lage vor Ort obliegt stets dem jeweiligen Einheitsführer bzw. dem Einsatzleiter.

An dieser Stelle ein zweites Beispiel: Auf dem Hof eines Grundstückes steht ein stattlicher Baum, welcher aufgrund der vergangenen trockenen Sommer teilweise abgestorben ist. Nach einem Sturmtief neigt sich dieser Baum nun in Richtung eines Gebäudes.
Dieser genannte Fall würde nicht in die Zuständigkeit der örtlich zuständigen Feuerwehr fallen. Zu Einen steht der Baum auf Privatgrund, befindet sich also in Privatbesitz, und zum Anderen ist hier keine Gefährdung der Öffentlichkeit gegeben. Somit ist der Eigentümer des Grundstückes in der Pflicht Maßnahmen zu ergreifen.

Sollte es zu einem Einsatz der Feuerwehr kommen, aufgrund von nicht ausgeführten Pflichtmaßnahmen (Fahrlässigkeit) eines Eigentümers, zB größere, trockene Äste sind herabgefallen und blockieren eine Fahrspur der darunter liegenden Straße, so kann die zuständige Kommune die Kosten des Einsatz an den Eigentümer des Grundstückes weiterreichen. Wie hoch diese Kosten sind, ist jeweils in den Satzungen der Kommunen geregelt. Gleiches gilt im Übrigen für das vorsätzliche Herbeiführen von Gefährdungen der Allgemeinheit.

Wir möchten zum Ende unseres heutigen Artikels aber alle Leserinnen und Leser beruhigen. Einsätze der Feuerwehr, welche der Abwehr von Gefahren für Leib und Leben dienen und weder fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurden, zum Beispiel bei Bränden oder Unfällen, sind für die betroffenen Personen kostenfrei. An dieser Stelle möchten wir auch eindringlich appellieren, im Zweifel den Notruf 112 lieber „zu oft“ anzurufen, als zu wenig. Der immer noch verbreitete Irrglaube, dass der Anrufer den Einsatz bezahlen muss, ist schlicht falsch! (SV/RRS)

*Wir weisen daraufhin, dass wir aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht alle geschlechterspezifischen Wortformen in den Text integrieren konnten. Natürlich sind trotzdem alle Personen angesprochen.

Juhu! Es soll wieder stattfinden…

Verbandsgemeinde Liebenwerda. Große Freude bei den Organisatoren des Schlauchbootrennens der Feuerwehr in Bad Liebenwerda, denn die Verantwortlichen haben grünes Licht für die Durchführung gegeben. Es war ein Spektakel als das letzte Schlauchbootrennen im Jahr 2019 stattfand. Aufgrund der Pandemie musste die Veranstaltung in den vergangenen zwei Jahren leider abgesagt werden, doch nun blickt man optimistisch in die Zukunft. Die 26. Auflage des Schlauchbootrennen soll am 28.05.2022 auf der Schwarzen Elster fortgeführt werden.

Erwartet werden ca. 5 Frauen- und 20 Männermannschaften aus dem gesamten Bundesgebiet. Für viele Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren ist das Schlauchbootrennen ein fester Termin im Jahreskalender für sportlichen Wettstreit, fachlichen Austausch und geselliges Zusammensein.

Neben Pokale für die besten Frauen- und Männermannschaften winken den Teilnehmern auch Sonderpreise, wie z.B. für das zeitschnellste Frauen- und Männerboot aller Läufe. „Es ist wie auf einem Volksfest.“ berichtete das RBB bereits im Jahr 2019 von der Veranstaltung. Komplettiert wird das Schlauchbootrennen von einem bunten Rahmenprogramm für jedes Alter.

Neuer Rettungshubschrauber in Sicht & 2021 weniger Einsätze als 2020

Senftenberg (LK Oberspreewald-Lausitz). Während die ADAC Luftrettung im Jahr 2021 deutschlandweit rund 500 Einsätze mehr, insgesamt 52.234 Einsätze registrierte, nahmen die Einsatzzahlen in Brandenburg im Vergleich zum Vorjahr ab. Die Doppelstation in Senftenberg ist eine der leistungsfähigsten und modernsten Luftrettungsstationen Deutschlands und gleichzeitig die größte der 37 Stationen der ADAC Luftrettung. Christoph Brandenburg verzeichnete 2021 1072 Einsätze (2020: 1169 Einsätze), „Christoph 33“, der im vergangenen Jahr sein 30-jähriges Jubiläum feierte, 1559 Einsätze (2020: 1658 Einsätze).

Ausblick: Neuer Helikopter für Christoph Brandenburg

Christoph Brandenburg wird ab Frühjahr 2022 mit einer neuen Maschine des Typ H145 mit Fünfblattrotor zu seinen Einsätzen starten. Senftenberg ist somit die zweite Station der ADAC Luftrettung, die mit dem Helikopter mit Fünfblattrotor bestückt wird. Mit dem neuesten Modell der H145 werden eine höhere Reichweite und Zuladung sowie eine bessere Patientenversorgung an Bord ermöglicht.

Das neue Rotorsystem mit fünf Blättern sorgt für eine ruhigere Lage in der Luft, wodurch im Innenraum praktisch keine Vibrationen mehr wahrnehmbar sind. Das kommt Patientinnen, Patienten und Crews bei der medizinischen Versorgung zugute und erhöht den Komfort in der Kabine. Dank drahtlosem Internet an Bord kann die Besatzung Vitaldaten oder Diagnosen in Echtzeit aus der Luft an das Zielkrankenhaus übertragen und so zur effizienteren Weiterbehandlung der Patienten beitragen.

Über die ADAC Luftrettung gGmbH

Mit mehr als 50 Rettungshubschraubern und 37 Stationen ist die gemeinnützige ADAC Luftrettung eine der größten Luftrettungsorganisationen Europas mit bis heute mehr als 1,1 Millionen Einsätzen. Die ADAC Rettungshubschrauber gehören zum deutschen Rettungsdienstsystem, werden immer über die Notrufnummer 112 bei der Leitstelle angefordert und sind im Notfall für jeden Verunglückten oder Erkrankten zur Stelle.

Mit der bestehenden Flotte wurde 2021 rund 3,3 Millionen Kilometer zurückgelegt. Das sind rund 100.000 Kilometer mehr als ein Jahr zuvor. Die durchschnittliche Flugzeit bei einem Einsatz beträgt rund 30 Minuten. Bundesweit arbeiten für die ADAC Luftrettung gGmbH und deren Tochterunternehmen fast 1300 Menschen – darunter rund 170 Piloten, etwa 600 Notärzte, 250 Notfallsanitäter (TC HEMS) und 130 Techniker.

„Gegen die Zeit und für das Leben“ lautet der Leitsatz der ADAC Luftrettung gGmbH. Denn gerade bei schweren Verletzungen oder Erkrankungen gilt: Je schneller der Patient in eine geeignete Klinik transportiert oder vor Ort vom Notarzt versorgt wird, desto besser sind seine Überlebenschancen bzw. seine Rekonvaleszenz. Die Crews der ADAC Luftrettung werden trainiert von der ADAC HEMS Academy GmbH. Die Wartung und technische Bereitstellung erfolgt über die ADAC Heliservice GmbH. Die ADAC Luftrettung ist ein Tochterunternehmen der ADAC Stiftung.

Großeinsatz für Polizei in Kosilenzien

Bad Liebenwerda. Am Dienstag, den 22.02.2022, kam es gegen 11:15 Uhr im Ortsteil Kosilenzien von Bad Liebenwerda zu einem Großeinsatz der Polizei des Landkreises Elbe – Elster. Zunächst musste davon ausgegangen werden, dass es sich um eine Bedrohungslage handelt. Im weiteren Einsatzverlauf stellte sich heraus, dass sich eine alkoholisierte Person in einer psych. Ausnahmesituation befand und suizidale Absichten hatte. „Ein stark alkoholisierter 44 Jahre alter Mann drohte wegen extremer persönlicher Probleme damit, eine Scheune anzuzünden und sich das Leben zu nehmen.“ teilte Pressesprecherin Ines Filohn mit. Noch vor dem Eintreffen der Beamten flüchtete die Person in unbekannter Richtung. Für die Suchmaßnahmen musste ein Polizeihubschrauber sowie ein Personenspürhund zum Einsatz kommen.

Foto: Blaulichtreport Elbe – Elster (SV)

Der angeforderte Helikopter der Bundespolizei konnte die vermisste Person an einem Wassergraben in der Nähe der Ortslage Kosilenzien auffinden. Eine Schreckschusspistole konnte nach umfangreichen Ermittlungen im Objekt gefunden und sichergestellt werden. „Eine Gefahr für unbeteiligte Personen bestand für den Zeitraum des Einsatzes nicht,“ so die Polizei vor Ort. Gegen 13:00 Uhr konnten die Einsatzmaßnahmen beendet werden. Im Einsatz befand sich auch der Rettungsdienst des Landkreises Elbe – Elster.

Doch welch eine Gefahr die Beamtinnen und Beamten der Polizei täglich ausgesetzt werden zeigt diese Einsatzlage, auch hier im ländlichen Raum, einmal mehr. Genau für solche Einsatzlagen wurden seit 2018 im Land Brandenburg Erstinterventionskräfte ausgebildet. Seit Februar 2018 besitzt auch die Polizeiinspektion Elbe – Elster speziell ausgebildete Beamtinnen und Beamten. Zu der Ausbildung gehören u. a. die Taktische Einsatzmedizin sowie die Taktische Vorgehensweise. Weitere Informationen hierzu findet Ihr unter „Lebensbedrohliche Einsatzlagen können in Elbe Elster nicht ausgeschlossen werden – Polizei rüstet sich für Terroreinsätze“.

Normalerweise berichten wir nicht über Selbstmorde. Dies gibt der Pressekodex vor. Dort heißt es: "Die Berichterstattung über Selbsttötung gebietet Zurückhaltung. Dies gilt insbesondere für die Nennung von Namen, die Veröffentlichung von Fotos und die Schilderung näherer Begleitumstände."

Ausnahmen sind zu rechtfertigen, wenn es sich um Vorfälle der Zeitgeschichte oder von erhöhtem öffentlichen Interesse handelt. Da uns zahlreiche Anfragen zu dem Polizeieinsatz erreichten, haben wir uns dazu entschieden, eine Berichterstattung zu verfassen. 

Sollten Sie von Selbstmordgedanken betroffen sein, so wenden Sie sich bitte an professionelle Helfer. Diese finden Sie jederzeit bei der Telefonseelsorge: 0800/111 0 111 oder 0800/111 0 222.

Verwendung von Cookies und externer Medien

Auf unseren Webseiten werden externe Medien von Drittanbietern eingebunden. Mit Ihrer Bestätigung werden diese dargestellt und Sie stimmen den Datenaustausch mit Drittanbietern zu. Außerdem verwenden wir technisch notwendige Cookies zum Speichern von Login-Daten und Ihrer Einstellung zum Einbinden externer Medien. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Live