Schönewalde/Herzberg/Schlieben. Seid dem 01.01.2020 gilt zwischen den Städten Herzberg/ Elster und Schönewalde sowie dem Amt Schlieben eine „Öffentlich- rechtliche Vereinbarung über die gegenseitige überörtliche Hilfe bei Brandeinsätzen, Hilfeleistungen und Ausbildung“ der Freiwilligen Feuerwehren. Die Bürgermeister Karsten Eule- Prütz (Herzberg), Michael Stawski (Schönewalde) und Amtsdirektor Andreas Polz (Schlieben) tätigten dazu vor mehreren Wochen die notwendigen Unterschriften.
Die Einsätze der jeweiligen Feuerwehren im Zuständigkeitsbereich der anderen Vertragspartner sollen von nun an als geregelte Nachbarschaftshilfe erfolgen. Dabei werden die Kosten für den Einsatz der angeforderten Kameradinnen und Kameraden sowie der benötigten Technik grundsätzlich sich nicht gegenseitig in Rechnung gestellt.
Laut dem brandenburgischen Brand- und Katstrophenschutzgesetz sind die Träger des Brandschutzes, also die Kommunen, verpflichtet eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Die Vereinbarung soll insbesondere zur Sicherstellung dieser Leistungsfähigkeit, also dass die alarmierten Fahrzeuge mit dem notwendigen und ausgebildeten Personal besetzt werden können, dienen. Auch verspricht man sich eine Stärkung der Tageseinsatzbereitschaft, denn bei entsprechend großen Einsatzlagen sollen zukünftig die Freiwilligen Feuerwehren der benachbarten Kommunen schnell und unkompliziert mit alarmiert werden. So sollen personelle Engpässe, welche dadurch entstehen, dass die Kameradinnen und Kameraden ihrer regulären beruflichen Tätigkeit nachgehen, ausgeglichen werden.
Zusätzlich wurde vertraglich festgehalten, dass Einsatzkräfte, welche auf dem Gebiet einer anderen Kommune beruflich tätig sind, dort eine sogenannte Zweitmitgliedschaft haben können. Alle Vertragsparteien sind sich bewusst, dass es für eine effektive Zusammenarbeit der Kameradinnen und Kameraden im Einsatzfall gemeinsamer Ausbildungen und Schulungen bedarf. Hierfür können auch wechselseitig qualifizierte Ausbilder eingesetzt werden. (RRS & SV)