Landkreis Elbe- Elster. Bereits seit dem 01.07.2016 gilt im Land Brandenburg eine Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern. Allerdings nur für Neu- oder Umbauten. Bestehende Gebäude waren bisher von der Pflicht ausgenommen. Seit dem 01.01.2021 ist diese Übergangsfrist abgelaufen, sodass in allen Wohngebäuden Geräte montiert und funktionsfähig sein müssen. Wo Rauchmelder (im Folgenden RM abgekürzt) verbaut werden sollen, wie sie funktionieren, wer für den Unterhalt zuständig ist und wie ihr euch bei einem piependen Gerät verhalten solltet, verraten wir Euch in den folgenden Zeilen.
In welchen Räumen sind Rauchmelder zu installieren?
Grundsätzlich gilt, dass alle Aufenthaltsräume, mit Ausnahme der Küche, mit einem RM ausgestattet werden müssen. Weiterhin sind alle Flure, gleichgültig, ob in einer Wohnung oder einem Einfamilienhaus, die im Notfall als Fluchtweg dienen, mit einem RM auszurüsten. Dabei ist es egal, ob der jeweilige Flur direkt ins Freie oder zumindest in ein Treppenhaus führt. Bei Einfamilienhäusern gilt zudem, dass offene Treppenräume auch als Fluchtweg anzusehen sind und somit zwingend ein RM je Stockwerk anzubauen ist.
Wie funktionieren Rauchmelder?
Die allermeisten im Handel erhältlichen RM detektieren den möglichen Qualm auf optische Basis. Durch eine Lichtquelle wird ein gebündelter Lichtstrahl ausgesendet, welcher nicht auf den Empfänger im Gerät trifft. Steigen nun Rauch- oder Dampfwolken empor, so lenken diese den Lichtstrahl um. Sobald der Empfänger getroffen wird, löst der Rauchmelder den Alarm aus.
Wer muss dafür Sorge tragen, dass die Rauchmelder installiert werden und auch funktionieren?
Für den Einbau eines RM ist grundsätzlich der Eigentümer der jeweiligen Immobilie zuständig, egal ob Wohnung oder Haus.
Auch die Pflicht zur regelmäßigen Kontrolle auf die korrekte Funktion unterliegt dem Eigentümer. Dies gilt in selbst genutzten Wohnungen und Gebäuden, als auch bei entsprechenden Mietobjekten.
Der Rauchmelder piept. Wie verhalte ich mich nun?
Zuerst muss unterschieden werden ob es sich um einen scharfen Alarm handelt, das heißt, dass ein RM eine mögliche Rauchentwicklung detektiert hat, oder, ob es der sogenannte Batteriealarm ist. Zweiteres ist meistens nur ein einzelnes Piepen, dafür aber in regelmäßigen Abständen (beispielsweise alle 30 Minuten). Ist es aber ein dauerhaftes Piepen ohne Unterbrechung so hat der RM eine mögliche Rauchwolke wahrgenommen.
Wenn es gefahrlos möglich ist, das heißt, dass die Fluchtwege frei von Rauch und Feuer sind, sollten nun auf dem kürzesten Weg alle Personen das entsprechende Gebäude oder den Treppenaufgang verlassen. Bitte auch an Ältere, behinderte Personen sowie Kinder und insbesondere in Mehrfamilienhäusern an die Nachbarn denken! Je nach Jahreszeit und Witterung sollte auch an entsprechende Kleidung (Jacke, Mütze, Schuhwerk, …) gedacht werden.
Ist bei Alarm durch den Rauchmelder bereits eine Verqualmung des Treppenhauses oder des Fluchtweges gegeben, so ist dieser nicht mehr zu nutzen! In diesem Fall sollte umgehend die Tür zum Treppenraum geschlossen und ein Fenster geöffnet werden. Einerseits bekommen hier eingeschlossene Personen Frischluft, andererseits kann man sich auf diesem Weg bemerkbar machen.
Eine Flucht durch die Verqualmung hindurch kann zu einer schweren Rauchgasvergiftung bis hin zum Tod führen! Jede Person, die den Alarm eines Rauchmelders bemerkt, sollte umgehend die 112 wählen und so die zuständige Leitstelle verständigen. Ein zeitnaher Notruf kann ein zeitnahes Eintreffen der Einsatzkräfte bewirken und somit eine große Brandausbreitung auf evtl. die komplette Wohnung oder das gesamte Objekt verhindern. Löschversuche durch Zivilpersonen sollten grundsätzlich nur unternommen werden, wenn das Feuer noch im Entstehungsstadium ist, ein passendes Löschmittel verfügbar ist (Stichwort Fettbrand mit Wasser löschen: VERBOTEN! Führt grundsätzlich zu einer Brandausbreitung) und eine Eigengefährdung der eigenen Person ausgeschlossen werden kann.
Vor dem Feuer geflüchtete Personen können den eintreffenden Einsatzkräften am besten helfen, indem Schlüssel für Türen bereitgehalten werden und auf Nachfragen präzise geantwortet werden kann (z.B. Aufbau des Gebäudes, Personen im Gebäude, potenzielle Gefahren wie Gasflaschen, …).
Und ebenso ganz wichtig für alle beteiligten Parteien: Ruhe bewahren!
Schlussendlich möchten wir an dieser Stelle anmerken, dass grundsätzlich jeder Alarm eines Rauchmelders von den Bewohnern des betroffenen Gebäudes sowie von den Einsatzkräften ernst genommen werden sollte. Jeder Alarm kann eine ernstzunehmende Ursache haben. Grundsätzlich hoffen wir aber, dass es möglichst wenig piept, Rauchmelder wie digitale Meldeempfänger bei den Einsatzkräften.
Sehen wir gemeinsam die Pflicht zum Einbau und Betrieb von Rauchmeldern als Chance, mit der jede Person Leben retten kann. Sei es das eigene Leben, die Familie oder die Nachbarn. (RRS)