Schönborn. Ende Februar fand eine Dankesveranstaltung im Amt Elsterland statt. Der Träger des Brandschutzes lud alle aktiven Kameradinnen und Kameraden zu einer Dankesveranstaltung, für die geleistete Arbeit im Jahr 2019, in das Gerätehaus Schönborn ein. Fast 100 Einsätze haben die Kameradinnen und Kameraden im Amt Elsterland, im Jahr 2019, abgearbeitet. Der Amtsdirektor, Herr Andreas Dommanschk bedankte sich für die Einsatzbereitschaft bei den Einsatzkräften, aber auch bei den Mitarbeitern der Verwaltung. Ebenfalls wurde zu diesem Anlass das neu beschaffte TLF 9000* auf Tatra T815 der Feuerwehr Schönborn offiziell übergeben. In Anwesenheit von Vertretern der Firma „Fahrzeugbau Friedrich Tatra Vertretung Deutschland“ wünschte er den Kameradinnen und Kameraden allzeit gute Fahrt und möglichst wenig Einsätze mit dem neuen Fahrzeug. Ortswehrführer und stellv. Kreisbrandmeister Mario Harnisch und der stellv. Ortswehrführer Rene Kunze nahmen den Zündschlüssel stellvertretend für alle Einsatzkräfte der Feuerwehr Schönborn entgegen. Mario Harnisch bedankte sich in seiner Anrede und mit einem Erinnerungsgeschenk beim Träger des Brandschutzes** für die konstruktive Zusammenarbeit in der Beschaffungsphase.
Generalvertreter Silvio Harnisch überreichte im Namen der „Allianz AG München“ einen Spendencheck in Höhe von 2.000€. Das Geld wurde verwendet um den neu angeschafften Tatra einsatztaktisch weiter aufzuwerten. Dies geschah mit der Anschaffung eines Frontwasserwerfers. Mario Harnisch wies darauf hin, dass es noch eine offizielle Einweihungsveranstaltung für alle Feuerwehren und interessierten Gäste geben wird. Unterstützt wurde die Dankesveranstaltung durch die Sparkassenstiftung Elbe-Elster.
* TLF 9000: Ein Tanklöschfahrzeug, welches unter Anderem mit 9.000 Liter Wasser hauptsächlich zur Brandbekämpfung ausgestattet ist. Die Abgabe erfolgt mittels einer leistungsstarken Feuerlöschkreiselpumpe.
** Träger des Brandschutzes: Aufgabenträger welcher für die Aufstellung und Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr zuständig ist. In der Regel ist dies die Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung. Die gesetzliche Grundlage bildet das Brandenburgische Brand- und Katastrophenschutzgesetz. (RRS)