Zahlreiche Einsätze für Polizei: Verstöße gegen Eindämmungsverordnung

Foto: Blaulichtreport Elbe – Elster (Symbolbild)

Landkreis Elbe – Elster. Im Zeitraum von Freitag, den 03.04.2020, 15:00 Uhr bis Sonntag, den 05.04.2020 12:00 Uhr verzeichnete die Polizei Elbe – Elster insgesamt 16 Einsätze mit „Corona – Bezug“. Es wurden hierbei insgesamt 4 Verstöße gegen die „Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS – CoV – 2 und Covid 19“ – „Eindämmungsverordnung“ festgestellt. In zwei Fällen wurden Strafverfahren eingeleitet. Insgesamt mussten 17 Platzverweise erteilt werden.

Unter anderem wurden am Freitag, den 03.04.2020 gegen 21: 25 Uhr fünf Personen im Alter von 15 bis 19 Jahren gemeinsam auf einem gesperrten Spielplatz in der Mittelstraße Bad Liebenwerda festgestellt, welche den Platz nach Aufforderung verließen.

In einer Gartenanlage in Herzberg/Elster wurden am Samstag, den 04.04.2020 gegen 15:20 Uhr nach einem Hinweis mehrere Personen bei einer Grillfeier angetroffen. Nach polizeilicher Aufforderung trennten sich die Personen vor Ort.
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In einer Wohnung im Südkomplex Finsterwalde wurden am Samstag, den 04.04.2020 nach einem Hinweis gegen 16:30 Uhr sechs Personen im Alter von 18 bis 24 Jahren festgestellt, welche sich dort gemeinsam aufhielten. Die Personen, welche dort nicht Mieter sind, mussten aufgefordert werden, das Treffen aufzulösen. Am Busbahnhof Finsterwalde wurden am Samstag, den 04.04.2020 gegen 18:10 Uhr vier Personen angetroffen, welche dort gemeinsam Bier tranken. Nach polizeilicher Aufforderung trennten sich die Personen und verließen den Ort.

Am Samstag, den 04.04.2020 gegen 20:25 Uhr wurden in der Schliebener Straße in Herzberg/Elster eine Feier von 25 Personen gemeldet. Nach polizeilicher Aufforderung verließ ein Großteil der Personen die Ansammlung. Sieben Personen zeigten jedoch keinerlei Einsicht in die Notwendigkeit der Maßnahmen und reagierten auf polizeiliche Aufforderungen aggressiv. Im weiteren Verlauf wurde ein 38 -Jähriger nach einer Widerstandshandlung in Gewahrsam genommen. Gegen die sieben männlichen Personen wurden Strafverfahren eingeleitet.

Bei all diesen Einsätzen ist die Polizei verpflichtet, die Personalien festzustellen und einen Bericht zur weiteren Entscheidung über mögliche Bußgelder dem zuständigen Ordnungsamt weiterzuleiten. (SV)

 

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