Länderübergreifende Zusammenarbeit: Unterzeichnung der Löschhilfevereinbarungen

Verbandsgemeinde Liebenwerda/Beilrode (Landkreis Nordsachsen). Am heutigen Mittwoch, den 09.02.2022, erfolgte im Gerätehaus der Feuerwehr Beilrode (Sachsen) die Unterzeichnung der Löschhilfevereinbarungen zwischen der Verbandsgemeinde Liebenwerda (Brandenburg) und den Gemeinden Arzberg und Beilrode (Sachsen). Die drei Kommunen sichern sich mit der Vereinbarung eine unkomplizierte und kostenfreie gegenseitige Hilfe bei Feuerwehreinsätzen zu. Weiterhin werden mit den Vereinbarungen Details zur gegenseitigen Hilfe geregelt, die in den Brandschutzgesetzen der Länder Brandenburg und Sachsen nicht genau definiert sind. „Die Freiwilligen Feuerwehren (FF) der benachbarten Gemeinden und Bundesländer arbeiten bereits seit vielen Jahren bei Einsätzen, insbesondere bei Wald- und Feldbränden zusammen. Zuletzt unterstützten beispielsweise die Feuerwehren aus der Verbandsgemeinde Liebenwerda intensiv im August 2020 bei einem Waldbrand im Bereich Beilrode.“ teilte Verbandsgemeindeführer Matthias Bauer mit.

Foto: Blaulichtreport Elbe – Elster (SV)

Die gegenseitige Hilfe der Feuerwehren ist durch gesetzliche Regelung grundsätzlich kostenlos. Feuerwehreinsätze sind jedoch teilweise mit hohen tatsächlichen Kosten verbunden, für die entweder ein Verursacher oder aber meist die betroffene Gemeinde aufkommen muss. Die Kosten für den Lohnersatz für Einsatzkräfte, welche während ihrer regulären Arbeitszeit alarmiert werden, Verbrauchsstoffe, Verpflegung der Einsatzkräfte und Reparatur im Einsatz beschädigter Ausrüstungsgegenstände können bei großen Einsätzen schnell mehrere Tausend Euro betragen. Mit einer Löschhilfevereinbarung regeln die beteiligten Kommunen bereits im Vorfeld solcher Einsätze, wie mit den entstehenden Kosten gegenseitig umgegangen werden soll.

Für die schnelle und effektive Brandbekämpfung und Hilfeleistung bei Not- und Unglücksfällen größeren Ausmaßes leisten sich die Freiwilligen Feuerwehren der Vertragsparteien im Rahmen dieses Vertrages gegenseitige unentgeltliche Hilfe. Das Ausrücken der jeweiligen Nachbarwehr zur Unterstützung der zuständigen örtlichen Freiwilligen Feuerwehr regeln die Alarm- und Ausrückeordnungen der jeweiligen Kommune, welche in den zuständigen Leistellen hinterlegt sind. Die Wehrleiter/Wehrführer der Vertragsparteien stimmen sich bei der Planung der überörtlichen Hilfe in den Alarm- und Ausrückeordnungen ab. (SV)

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