Großeinsatz für Polizei in Kosilenzien

Bad Liebenwerda. Am Dienstag, den 22.02.2022, kam es gegen 11:15 Uhr im Ortsteil Kosilenzien von Bad Liebenwerda zu einem Großeinsatz der Polizei des Landkreises Elbe – Elster. Zunächst musste davon ausgegangen werden, dass es sich um eine Bedrohungslage handelt. Im weiteren Einsatzverlauf stellte sich heraus, dass sich eine alkoholisierte Person in einer psych. Ausnahmesituation befand und suizidale Absichten hatte. „Ein stark alkoholisierter 44 Jahre alter Mann drohte wegen extremer persönlicher Probleme damit, eine Scheune anzuzünden und sich das Leben zu nehmen.“ teilte Pressesprecherin Ines Filohn mit. Noch vor dem Eintreffen der Beamten flüchtete die Person in unbekannter Richtung. Für die Suchmaßnahmen musste ein Polizeihubschrauber sowie ein Personenspürhund zum Einsatz kommen.

Foto: Blaulichtreport Elbe – Elster (SV)

Der angeforderte Helikopter der Bundespolizei konnte die vermisste Person an einem Wassergraben in der Nähe der Ortslage Kosilenzien auffinden. Eine Schreckschusspistole konnte nach umfangreichen Ermittlungen im Objekt gefunden und sichergestellt werden. „Eine Gefahr für unbeteiligte Personen bestand für den Zeitraum des Einsatzes nicht,“ so die Polizei vor Ort. Gegen 13:00 Uhr konnten die Einsatzmaßnahmen beendet werden. Im Einsatz befand sich auch der Rettungsdienst des Landkreises Elbe – Elster.

Doch welch eine Gefahr die Beamtinnen und Beamten der Polizei täglich ausgesetzt werden zeigt diese Einsatzlage, auch hier im ländlichen Raum, einmal mehr. Genau für solche Einsatzlagen wurden seit 2018 im Land Brandenburg Erstinterventionskräfte ausgebildet. Seit Februar 2018 besitzt auch die Polizeiinspektion Elbe – Elster speziell ausgebildete Beamtinnen und Beamten. Zu der Ausbildung gehören u. a. die Taktische Einsatzmedizin sowie die Taktische Vorgehensweise. Weitere Informationen hierzu findet Ihr unter „Lebensbedrohliche Einsatzlagen können in Elbe Elster nicht ausgeschlossen werden – Polizei rüstet sich für Terroreinsätze“.

Normalerweise berichten wir nicht über Selbstmorde. Dies gibt der Pressekodex vor. Dort heißt es: "Die Berichterstattung über Selbsttötung gebietet Zurückhaltung. Dies gilt insbesondere für die Nennung von Namen, die Veröffentlichung von Fotos und die Schilderung näherer Begleitumstände."

Ausnahmen sind zu rechtfertigen, wenn es sich um Vorfälle der Zeitgeschichte oder von erhöhtem öffentlichen Interesse handelt. Da uns zahlreiche Anfragen zu dem Polizeieinsatz erreichten, haben wir uns dazu entschieden, eine Berichterstattung zu verfassen. 

Sollten Sie von Selbstmordgedanken betroffen sein, so wenden Sie sich bitte an professionelle Helfer. Diese finden Sie jederzeit bei der Telefonseelsorge: 0800/111 0 111 oder 0800/111 0 222.

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