Herzberg (Elster). Der Fachdienst Brandschutz im Katastrophenschutz des Landkreises bekommt ein weiteres neues Fahrzeug. Am 9. März übergab Landrat Christian Heinrich-Jaschinski im Beisein von Bürgermeister Karsten Eule-Prütz das Auto an die Feuerwehr der Stadt Herzberg.
Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen Einsatzleitwagen 1 (ELW 1) Mercedes-Benz Sprinter, der für seine Einsatzzwecke als Katastrophenschutzfahrzeug ausgebaut wurde.
An Bord befinden sich zwei Computerarbeitsplätze mit Internetanbindung inklusive Feuerwehr-Digitalfunk und Telefon, die vornehmlich dem Einsatzleiter zur Anfahrt und Erkundung der Einsatzstelle dienen. Fahrer- und Beifahrersitz des Fahrzeuges können gedreht werden und als zusätzliche Büroarbeitsplätze genutzt werden. An der Außenseite der Schiebetür kann ein Whiteboard befestigt werden, um Lagekarten oder andere Informationen dort präsentieren zu können. Zudem bietet eine Markise bei Lagebesprechungen Schutz vor Regen und Sonne.
Der Einsatzleitwagen 1 wurde vom Land Brandenburg mit 70 Prozent gefördert und kostet rund 175.000 Euro. In seiner Ansprache betonte Landrat Christian Heinrich-Jaschinski: „Es ist richtig und wichtig, die Feuerwehren mit Geräten und Fahrzeugen gut auszustatten. Ebenso wichtig ist allerdings die Bereitschaft der Einsatzkräfte, sich ehrenamtlich für diesen wertvollen Dienst an der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Dafür danke ich den Feuerwehrkameradinnen und -kameraden im Namen des Landkreises sehr herzlich.“
Zum Hintergrund: Die Stadt Herzberg ist im Fachdienst Brandschutz des Katastrophenschutzes des Landkreises involviert und folglich für die Brandschutzeinheit (BSE) tätig. Der Landkreis ist Träger dieser Einheiten und demzufolge zum Beispiel für die Ausstattung und Ausbildung zuständig. Das Fahrzeug, das Eigentum des Landkreises ist, wird der Stadt Herzberg zur Verfügung gestellt, um Einsätze im Rahmen der Brandschutzeinheit bearbeiten zu können. Es kann und soll jedoch auch für Einsätze der Feuerwehr der Stadt genutzt werden, was in einer Nutzungsvereinbarung genau geregelt ist.