Interkommunaler Lösch- und Hilfeleistungsvertrag zwischen brandenburgischen und sächsischen Kommunen geschlossen

Foto: KBM Steffen Ludewig

Wie der Kreisbrandmeister Steffen Ludewig gegenüber Blaulichtreport Elbe-Elster berichtete, wurde zwischen mehreren Kommunen auf der sächsischen Seite und zwei Kommunen im Süden des Landkreises Elbe-Elster ein interkommunaler Lösch- und Hilfeleistungsvertrag geschlossen. Konkret beteiligt sind die Verbandsgemeinde Liebenwerda und die Gemeinde Röderland (beide Land Brandenburg) sowie die Gemeinden Zeithain, Wülknitz, Röderaue und die Stadt Gröditz auf der sächsischen Seite.

„Das oberste Ziel dabei ist, eine schnelle und effektive Brandbekämpfung zu sichern. Unter Beachtung der Gewährleistung des eigenen Grundschutzes wird sich zukünftig gegenseitig unentgeltliche Hilfe geleistet“, so der Kreisbrandmeister weiter.

Als Auslöser dieser Vereinbarung dienten die Erfahrungen aus der Waldbrandsaison im Jahr 2022, also es unter anderem in der Gorischheide zu einem tagelangen Großbrand kam. Seitdem wurde dieser Vertrag in vielen politischen Gremien diskutiert und schließlich beschlossen, bevor Ende März bei einem Treffen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie hoher Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehren der beteiligten Kommunen die finalen Unterschriften gesetzt wurden.

„Es ist ein Meilenstein auf die wieder bevorstehende Waldbrandsaison und es wird die Einsätze verwaltungstechnisch und in Bezug auf die Prüfung von operativen- taktischen Entscheidungen maßgeblich vereinfachen, stand doch in der Vergangenheit immer wieder die Frage im Raum, wer die Kosten übernimmt“ ergänzte Ludewig gegenüber Blaulichtreport Elbe-Elster.

Foto: KBM Steffen Ludewig

Zukünftig sind auf 658 Quadratkilometern, bewohnt von 44.600 Einwohnern in 81 Ortsteilen, nun 1555 Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren mit 112 Fahrzeugen verfügbar. Um die gegenseitige Hilfe auch im Tagesgeschäft spürbar zu machen, wurde festgehalten, dass die überörtliche Unterstützung in den jeweiligen Alarm- und Ausrückeordnungen festgeschrieben wird, ausdrücklich auch bereits unterhalb der Kontrollschwellen „Großschadenslage“ und „Katastrophenfall“. Hierdurch soll die gegenseitige Hilfe schnellstmöglich zur Verfügung stehen, bevor beispielweise ein möglicher Waldbrand wieder katastrophale Ausmaße annimmt.

Die Kreisbrandmeister der beiden betroffenen Landkreise, also Steffen Ludewig für den Landkreis Elbe-Elster und sein Kollege Thomas Fischer aus dem Landkreis Meißen, waren beide der der Unterzeichnung des Lösch- und Hilfeleistungsvertrages anwesend und sprechen sich für ähnliche, weitere Vereinbarungen auch über Ländergrenzen hinweg aus.

(RRS)

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