Auflieger zerbricht im Kreuzungsbereich

Foto: Blaulichtreport Elbe – Elster (DT)

Langennaundorf. Am 16.03.2020 ereignete sich auf der B101 am Abzweig Richtung Schlieben ein Verkehrsunfall mit einem LKW. Personen kamen hierbei glücklicherweise nicht zu Schaden, jedoch gestaltete sich die Bergung des havarierten Sattelaufliegers und eines geladenen Containers derart schwierig, dass diese sich bis in die Abendstunden hineinzog.

Gegen 10:30 Uhr wurden die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren zu einem Verkehrsunfall unter dem Stichwort „Hilfeleistung: Verkehrsunfall LKW/ Bus“* gerufen. Vor Ort stellte sich schnell heraus, dass nur ein LKW, genauer gesagt ein Sattelzug, am Unfall beteiligt war. Dieser transportierte im kombinierten Verkehr einen Schiffscontainer. Der Sattelauflieger riss aus bisher noch ungeklärter Ursache im Kreuzungsbereich beim Anfahren auseinander. Der Fahrer des Gespannes kam dabei mit einem Schrecken davon.

Foto: Blaulichtreport Elbe – Elster (DT)

Die Erstabsperrung der Unfallstelle erfolgte durch Kräfte der Polizei. Nach Eintreffen der Feuerwehren und Erkundung der Lage war klar, dass hier schweres Gerät zur Bergung benötigt wurde. Betriebsstoffe liefen zur keiner Zeit aus. Die Einsatzkräfte der Feuerwehr übernahmen die Absperrung des Straßenbereiches bis zum Eintreffen des Straßenverkehrsamtes. Dieses stellte Beschilderungen zur Absperrung auf und beschilderte eine Umleitung des betroffenen Bereiches.

Gegen 15:00 Uhr trafen die ersten Fahrzeuge zur Bergung ein. Im ersten Schritt wurde der hintere Teil des Aufliegers von der Unfallstelle weggezogen und für den späteren Abtransport vorbereitet. Danach konnte der angeforderte Schwerlastkran zwischen den Häusern in der engen Straße positioniert werden. Der geladene Container wurde auf einen anderen Sattelzug umgeladen und zur Überprüfung der Ladung zurück nach Schönborn geschickt.

Anschließend wurde das Vorderteil des Aufliegers ebenfalls auf einen Tieflader verladen. Beide Teilstücke wurden zur Analyse des Unfallherganges durch die Polizei sichergestellt. Gegen 19:00 Uhr konnte die Sperrung des betroffenen Straßenabschnittes aufgehoben werden.

 

Das Stichwort „Hilfeleistung: Verkehrsunfall LKW/Bus“ bedeutet, dass mindestens ein LKW oder Bus an einem Verkehrsunfall (egal ob alleinbeteiligt oder nicht) beteiligt ist. Hierbei muss nicht zwingend ein LKW mit einem Bus kollidiert sein. (DT/RRS)

 

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