Wenn eine Smartphone-App Leben retten kann

Foto: Blaulichtreport Elbe – Elster (SV)

Plessa/ Landkreis Elbe- Elster. Immer wieder liest man von medizinischen Notfällen, bei denen zu spät oder, schlimmer noch, gar nicht durch Ersthelfer geholfen wurde. Als Kamerad, Oliver Liefeld, am Heiligabend mit seiner Frau und seinem Kind durch Plessa einen Spaziergang tätigte, stieß dieser auf ein schreckliches Ereignis. Zunächst sah er nur ein Fahrrad liegen und entdeckte kurz darauf, als er sich diesem näherte, eine regungslose Person am Boden liegen. Ohne zu zögern setzte er den Notruf ab, leistete Erste Hilfe und begann mit der Wiederbelebung.

Damit im Notfall den Betroffenen geholfen werden kann, müssen Ersthelfer und folgend die Rettungsdienstler erstens möglichst schnell agieren – und zweitens überhaupt erst einmal über die Notlage informiert werden. Informiert über diesen Notfall wurde, nach dem Absetzen des Notrufes, auch Domenik Petzold von der Freiwilligen Feuerwehr Plessa. Dieser wurde durch die Regionalleitstelle Lausitz über die Smartphone- App „KATRETTER“ in Kenntnis gesetzt. Ohne auch ansatzweise darüber nachzudenken, verließ er den Kaffeetisch bei seiner Familie und eilte zum Notfallort. Beide Ersthelfer kannten sich durch Zufall. Denn beide sind Mitglieder der ortsansässigen Feuerwehr. Ersthelfer Oliver Liefeld erläuterte gegenüber „Blaulichtreport Elbe- Elster“, dass ihm die App „KATRETTER“ bisher nicht bekannt gewesen sei. „Ich war froh, dass plötzlich Domenik zur Unterstützung hinzu kam. Ich fragte mich zwar erst einmal wodurch er diesen Notfall mitbekommen hat, aber das klärte sich im Nachhinein auf. Mir war diese lebenswichtige App der Leitstelle, auch durch die Mitgliedschaft in der Feuerwehr, leider nicht bekannt.“

Trotz der Zivilcourage und dem beherzten Eingreifen und richtigem Handeln der beiden jungen Kameraden, konnte der eintreffende Notarzt der verunglückte Person vor Ort leider nicht mehr helfen und nur noch den Tod feststellen.

Foto: Blaulichtreport Elbe – Elster (SV)

Durch das oben genannte Ereignis kamen Oliver und Domenik auf den Gedanken, die App im Landkreis noch einmal zu publizieren und bekannter zu machen. In lebensbedrohlichen Notfällen wie einem Herz-Kreislauf-Stillstand oder einem Atemstillstand, aber auch in weiteren zeitkritischen Notfällen alarmiert die Leitstelle per Smartphone-App registrierte Freiwillige in der Nähe des Einsatzes. Je nach Alarmierung erhalten die freiwilligen Helferinnen und Helfer direkt die relevanten Informationen zum Einsatz oder identifizieren sich zunächst mit der Eingabe einer PIN bzw. je nach Smartphone zum Beispiel per Fingerabdruck.

„Durch seine räumliche Nähe zur Notfalladresse erreicht der Ersthelfer den Patienten im Idealfall viel schneller als der ebenfalls alarmierte Rettungsdienst und kann bereits mit Sofortmaßnahmen, wie zum Beispiel einer Reanimation, beginnen. Schließlich gilt die Regel „schnelle Hilfe rettet Leben“, denn die Überlebenschance des Patienten steigt durch einen schnelleren Beginn der medizinischen Behandlung drastisch.“, wie die Regionalleitstelle Lausitz auf ihrer Internetseite mitteilt.

Grundsätzlich ist das Hauptziel der App und des Systems welches dahintersteckt, die sogenannte therapiefreie Zeit möglichst kurz zu halten, indem noch vor Eintreffen des Rettungsdienstes Maßnahmen ergriffen werden, wie zum Beispiel eine Herzdruckmassage.

Weiter informiert die Leitstelle Lausitz: „Ersthelfer werden zunächst nur innerhalb des Einzugsgebiets der Leitstelle Lausitz alarmiert.
• in ländlichen Gebieten beträgt der Alarmierungsradius 3 km
• in dicht besiedelten Gebieten beträgt der Alarmierungsradius 800 m“

Um sich als Ersthelfer registrieren lassen zu können, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt werden. Erstens ist eine Mitgliedschaft in einer Hilfsorganisation, beispielsweise dem Katastrophenschutz, der Polizei oder der Feuerwehr beziehungsweise eine derzeitige oder ehemalige Tätigkeit in einem rettungsdienstlichen bzw. medizinischen Beruf Grundvoraussetzung.
Zweitens muss jeder Nutzer der App an einer Schulung teilnehmen, welche den Umgang mit der Software, rechtliche Grundlagen sowie ein Reanimationstraining mit einem automatischen externen Defibrillator (AED) beinhaltet. Zudem muss der registrierte und medizinisch qualifizierte Ersthelfer das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Regionalleitstelle Lausitz. Alternativ können Sie sich mit ihren Fragen auch an unser Team des Blaulichtreport Elbe- Elster wenden. (SV/RRS)

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