Bad Liebenwerda. Am Samstag, den 08.02.2025, fand am und im Lubwartturm eine besondere Übung der Freiwilligen Feuerwehr statt. Insgesamt zwölf Atemschutzgeräteträgerinnen und -träger (AGT) stellten sich der Aufgabe, in voller Schutzkleidung und mit Atemschutzgerät den Lubwartturm zu erklimmen. Diese Übung diente für einen Teil der in der Ortswehr Bad Liebenwerda aktiven Atemschutzgeräteträgerinnen und -träger als Leistungstest, um die körperliche Leistungsfähigkeit auszutesten. Eine Schwierigkeit stellte hierbei das eingeschränkte Sichtfeld unter dem Atemanschluss, umgangssprachlich Atemschutzmaske genannt, dar. So mussten die Trupps auf den steilen aber schmalen Treppen gut miteinander kommunizieren, um zusammen das Ziel zu erreichen. Zugleich mussten die Truppführer die Kommunikation zur Atemschutzüberwachung mittels Funkgeräts halten, denn hierüber werden regelmäßig die Restdrücke der Atemluftflaschen abgefragt bzw. übermittelt und protokolliert.
Im Anschluss fand im Gerätehaus der Ortswehr Bad Liebenwerda die theoretische Unterweisung über die Inhalte der Feuerwehrdienstvorschrift 7 statt.

Gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 7 (gerne als FwDV 7 abgekürzt) müssen alle Atemschutzgeräteträgerinnen und -träger deutschlandweit jährlich an einem Realeinsatz oder einer Übung unter einsatznahen Bedingungen teilnehmen, eine theoretische Unterweisung über die Inhalte dieser Dienstvorschrift (beispielweise Einsatzgrundsätze, Sicherheitsregeln, Aufbau und Funktionsweise der Atemschutzgeräte, Voraussetzungen für den Dienst als AGT und vieles anderes) erhalten und eine Belastungsübung in einem Feuerwehrtechnischen Zentrum (FTZ, im Landkreis Elbe-Elster befindet sich dieses in Herzberg) oder einer vergleichbaren Einrichtung absolvieren. Zudem muss mindestens alle drei Jahre die medizinische Tauglichkeit nach G26.3 bei einem befähigten Arzt oder Ärztin nachgewiesen werden. Dieser Zeitraum kann im Ermessen des Mediziners auch verkürzt werden. Einsatzkräfte, welche das 50. Lebensjahr vollendet haben, müssen verpflichtend jährlich ihre G26.3 nachweisen, soweit sie als AGT eingesetzt werden wollen.

Die Ortswehr Bad Liebenwerda bedankt sich recht herzlich beim Kreismuseum Bad Liebenwerda für die Möglichkeit, den Lubwarttum für diese nicht alltägliche Feuerwehrübung nutzen zu dürfen.
(RRS)