Die Rauchmelderpflicht ist in Deutschland jetzt flächendeckend eingeführt. Seit 16 Jahren haben sich die Freiwilligen Feuerwehren, die Berufsfeuerwehren sowie die Schornsteinfeger aller Bundesländer aktiv dafür eingesetzt. Unterstützt wurden sie dabei maßgeblich vom Forum Brandrauchprävention e.V., das seit dem Jahr 2000 die Aufklärungskampagne „Rauchmelder retten Leben“ betreibt und vor rund acht Jahren den bundesweiten Rauchmeldertag an jedem Freitag, dem 13. etablierte. Das gemeinsame Engagement wurde belohnt: mit der Novellierung der Bauordnung in Berlin und Brandenburg wurde in diesem Sommer die Pflicht in allen Bundesländern gesetzlich verankert.
„Mein Dank gilt vor allem den vielen Freiwilligen, die mit ihrem Einsatz dafür gesorgt haben, dass das Leben durch verbesserten Brandschutz in Deutschlands Privathaushalten noch sicherer wird. Die bundesweite Rauchmelderpflicht ist ein echter Meilenstein“, meint Hartmut Ziebs, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV). „Unsere Aufklärungsarbeit ist noch nicht beendet, denn vor allem viele private Eigentümer haben ihre Wohnungen noch nicht ausgestattet. Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass die Rauchmelder auch eingebaut werden“, ergänzt Bodo Aertel vom Bundesverband der Schornsteinfeger (ZIV).
Rheinland-Pfalz Vorreiter, Berlin Schlusslicht
Als letztes Bundesland hatte Berlin am 9. Juni dieses Jahres die Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten ab 2017 und für Bestandsbauten mit einer Übergangsfrist bis zum Jahr 2020 eingeführt. „Es freut mich sehr, dass auch Berlin es endlich geschafft hat, die Rauchmelderpflicht gesetzlich zu verankern“, sagt Albrecht Broemme, Präsident des Technischen Hilfswerks (THW), der im Jahr 2000 in seiner damaligen Funktion als Landesbranddirektor Berlins die Aufklärungskampagne „Rauchmelder retten Leben“ initiierte. „Getreu dem Motto, die Letzten werden die Ersten sein, haben Berlin und Brandenburg die Rauchmelderpflicht zwar zuletzt eingeführt, aber dafür waren sie konsequent. Denn anders als in allen anderen Bundesländern gilt die Rauchmelderpflicht hier für alle Aufenthaltsräume – außer in Küche und Bad.“
Vorreiter bei der Rauchmelderpflicht war Rheinland-Pfalz, die bereits 2003 ihre Landesbauordnung entsprechend geändert haben. In allen Bundesländern mit Rauchmelderpflicht gilt diese sowohl für Neu- und Umbauten als auch für Bestandsbauten. Nur Sachsen hat bisher keine Rauchmelderpflicht für bereits bestehende Wohnungen verabschiedet.
Rauchmelderpflicht ist Ländersache
Der Einbau sowie die jährliche Wartung und Pflege der Rauchmelder ist in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. In allen Bundesländern ist der Eigentümer für die Installation zuständig. Wer die Wartung übernehmen soll, ist jedoch in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Die jeweiligen Fristen sowie Angaben zur Verantwortlichkeit für die mindestens jährliche Wartung finden Verbraucher unter: www.rauchmelder-lebensretter.de/gesetzgebung/
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